Eine GbR gründen kommt dann in Frage, wenn sich mehrere Personen als Unternehmen zusammenschließen möchten. Die Bedingungen dafür liefert das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 705 BGB).
Inhalt:
Was es über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu wissen gibt …
Eine GbR gründen gerne Freiberufler, die sich zu einem bestimmten Zweck zusammenschließen. Ob eine GbR dafür aber tatsächlich sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel kann ab einem bestimmten Umsatz die Wahl einer OHG (oder einer anderen Rechtsform) sinnvoller sein.
Um eine GbR zu gründen braucht man nur einen einfachen Vertrag. Diesen muss man zwar nicht notariell beurkunden lassen. Dennoch sollte man den Vertrag schriftlich fixieren. Um späteren (möglichen) Problemen zwischen den Gesellschaftern vorzubeugen kann die Beurkundung durch den Notar aber auch sinnvoll sein.
Für die GbR ist kein Mindestkapital erforderlich. Trotzdem können sich die Gesellschafter natürlich auf eine Einzahlung einigen. Diese muss übrigens nicht nur in Form von Geld erfolgen. Auch Sacheinlagen oder Dienstleistungen können als Kapitaleinlage laufen.
Die Fakten zur GbR im Überblick
Eine GbR gründen ist mit verschiedenen Vorgaben verbunden. Zum Beispiel ist hier die Anmeldung beim Gewerbeamt zwingend erforderlich. Außerdem sollte man auch diese Fakten zur GbR im Blick behalten:
- Die Gründung erfolgt durch mindestens 2 Gesellschafter.
- Dabei ist die Eintragung ins Handelsregister nicht erforderlich.
- Die GbR muss sich als solche zu erkennen geben. Außerdem muss sie die Namen der Gesellschafter enthalten.
- Eine Mindesteinlage ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
- Allerdings haften die Gesellschafter voll. Also nicht nur mit ihrem Geschäfts-, sondern auch mit ihrem Privatvermögen.
- Entscheidungen trifft die Geschäftsführung der Gesellschafter gemeinsam. Eine Ausnahme dazu gibt es, wenn im Vertrag etwas anderes geregelt ist.
Hinweis zum Kapital: Auch wenn man bei der Gründung der GbR keine Mindesteinlage entrichten muss empfiehlt es sich trotzdem, ein Startkapital einzubringen. Denn die Gründung ist in der Regel mit Kosten verbunden. Und dafür kann man dann auf das eingebrachte Kapital zurückgreifen. Dabei sollte man allerdings darauf achten, dass die Höhe der Einlage je Gesellschafter im Vertrag geregelt ist. Und möglicherweise auch, wie man es in der GbR verwenden darf.
Besonderheiten auf die man achten sollte, wenn man eine GbR gründen möchte
Damit es bei der GbR zu keinen Problemen im Tagesgeschäft kommt, sollte man verschiedene Dinge im Vertrag regeln. Zum Beispiel
- Die Geschäftsführung nur für bestimmte Gesellschafter,
- die Aufgabenverteilung oder
- der Vorbehalt einer mehrheitlichen Beschlussfassung.
Außerdem gibt es eine Besonderheit bei der Buchführung. Hier genügt zwar eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Ab einer bestimmten Umsatz- oder Gewinngröße gilt aber eine Bilanzierungspflicht. Nach § 141 AO liegt die Größe aktuell bei einem Umsatz ab 260.000 Euro im Jahr (beziehungsweise bei einem Gewinn, der höher als 25.000 Euro im Kalenderjahr ist).
Beratung durch die Experten
Welche Rechtsform man für seine Gründung wählt kommt auf verschiedene Faktoren an. Welche Form Sinn macht kann man sich zwar selbst überlegen. Das Gespräch mit den Experten ist hier aber sicher nicht verkehrt. Der Steuerberater kann nicht nur Auskunft zu Rechtsformen wie dem Einzelunternehmen oder der OHG geben. Er kann zum Beispiel auch wichtige Tipps zu Formalitäten bei Rechnungen oder zur Buchhaltung liefern.
Hat man sich erst für eine Rechtform und einen Namen entschieden – und dafür alles in die Wege geleitet – kann man seine Tätigkeit auch schon aufnehmen. Wer für mehr Sichtbarkeit sorgen möchte kann sich zum Beispiel eine Website einrichten (lassen) oder Marketing-Material für verschiedene Medien erstellen (lassen). Auch hier können Experten beraten. Denn beim Marketing kommt es nicht nur auf das Budget an. Sondern zum Beipsiel auch auf das Produkt, die Zielgruppe und den Zeitpunkt.
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